Fatāwā

Wie lautet das Urteil über das Überbringen von Glückwünschen am Freitag?

Fatwa-Nr. 134741

Frage:

Wie lautet die Vorschrift über das Überbringen von Glückwünschen am Freitag, denn in unserem Land ist es jetzt üblich, am Freitag SMS zu verschicken und die Leute gratulieren sich gegenseitig zum Freitag, indem sie „Jumu’ah mubaarak“ oder „Jumu’ah tayyibah“ sagen.

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Erstens:

Es besteht kein Zweifel daran, dass der Freitag ein „Eid“ oder „Fest“ für die Muslime ist, wie es in dem Hadith, der von Ibn ‚Abbaas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert ist, steht, der sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Dies ist ein Tag des ‚Eid, den Allah für die Muslime bestimmt hat, wer also zu Jumu’ah kommt, soll Ghusl machen, und wenn er Parfüm hat, soll er sich damit einschmieren, und ihr sollt den Miswaak benutzen.“ Überliefert von Ibn Maajah, 1098; als hasan eingestuft von al-Albaani in Saheeh Ibn Maajah.

Ibn al-Qayyim (möge Allah ihm gnädig sein) sagte, indem er die besonderen Tugenden des Freitags beschrieb:

,,13: Es ist ein Tag des ‚Eid, der jede Woche wiederholt wird.

Zaad al-Ma’aad, 1/369

Somit haben die Muslime drei Eids: Eid al-Fitr und Eid al-Adha, die einmal im Jahr stattfinden, und Jumu’ah, der einmal in der Woche wiederholt wird.

Zweitens:

Was das gegenseitige Gratulieren der Muslime zu den Anlässen von Eid al-Fitr und Eid al-Adha angeht, so ist dies vorgeschrieben und es wird von den Sahaabah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert. Dies wurde bereits in den Antworten auf die Fragen Nr. 49021 und 36442 besprochen. Was das gegenseitige Gratulieren anlässlich des Freitags betrifft, so scheint es uns so zu sein, dass es nicht vorgeschrieben ist, denn die Tatsache, dass der Freitag ein Festtag ist, war den Sahaabah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) bekannt, und sie wussten besser als wir über seine Vorzüge Bescheid, und sie waren darauf bedacht, ihn zu respektieren und ihm den gebührenden Platz einzuräumen, aber es gibt keinen Bericht, der darauf hindeutet, dass sie es pflegten, einander am Freitag zu gratulieren. Und alles Gute liegt darin, ihnen zu folgen (möge Allah mit ihnen zufrieden sein).

Shaykh Saalih ibn Fawzaan (möge Allah ihn beschützen) wurde gefragt: Was ist die Regelung für das Versenden von Textnachrichten jeden Freitag und das Beenden mit der Phrase „Jumu’ah mubaarak“?

Er antwortete:

Die frühe Generation hat sich freitags nicht gegenseitig gratuliert, also sollten wir nichts einführen, was sie nicht getan haben.

Zitat Ende aus Ajwabat As’ilah Majallat al-Da’wah al-Islamiyyah.

Eine ähnliche Fatwa wurde von Shaykh Sulaymaan al-Maajid (möge Allah ihn beschützen) erlassen, als er sagte:

Wir denken nicht, dass es vorgeschrieben ist, freitags Glückwünsche auszutauschen, wie z.B. zueinander zu sagen: „Jumu’ah mubaarak“ und so weiter, weil es unter die Rubrik der du’aa’s und dhikrs fällt, die auf einem Text (des Qur’aan oder der Sunna) basieren müssen, weil dies eine reine Angelegenheit der Anbetung ist und wenn es gut wäre, hätten der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) und seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) es vor uns getan. Wenn jemand behauptet, dass dies zulässig ist, dann könnte das bedeuten, dass es vorgeschrieben ist, du’aa’s zu sagen und sich gegenseitig zu beglückwünschen, nachdem man die fünf täglichen Gebete und andere gottesdienstliche Handlungen verrichtet hat, und du’aa‘ zu diesen Zeiten wurde von den frühen Generationen nicht getan.

Zitat Ende von der Webseite des Shaykh (möge Allah ihn bewahren)

http://www.salmajed.com/ar/node/2601

Wenn ein Muslim am Freitag für seinen Bruder betet, mit der Absicht, sein Herz zu erweichen und ihn glücklich zu machen, und die Zeit sucht, in der Bittgebete erhört werden, dann ist daran nichts falsch.

Und Allah weiß es am besten.

https://islamqa.info/en/answers/134741/what-is-the-ruling-on-offering-congratulations-on-friday

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