Fatāwā

Bittgebet gegen böse Blicke

Fatwa Nr: 374689
Fatwa Datum:12-4-2018 – Rajab 27, 1439Email Drucken
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Frage
Auf Ihrer Webseite erwähnen Sie, dass der Schutz gegen den bösen Blick Ma Sha Allah ist, aber mir wurde gesagt, dass einige Gelehrte sagen, dass man „Allahumma Barik Lahu (für männlich), Allahumma Barik Laha (für weiblich)“ sagen soll. Ist es also korrekt, um Segen für die Person zu beten? Auch wenn es korrekt ist, um Segen zu beten, kann man dann einfach „Allahumma Barek Lek“ sagen, anstatt spezifisch für männlich und weiblich zu beten?Danke.

Antwort
Alles vollkommene Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Ich bezeuge, dass es niemanden gibt, der würdig ist, angebetet zu werden, außer Allah, und dass Muhammad sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allaah seinen Namen in Ehren halten) Sein Sklave und Gesandter ist.

Es ist erlaubt, als Schutz vor bösen Blicken zu flehen, indem man um Segen bittet oder Ma Shaa‘ Allah sagt; beides ist erlaubt.

In Bezug auf das Bitten um Segen ist der Beweis der Hadith, der lautet: „Wenn einer von euch etwas sieht, was ihm an seinem Bruder gefällt, dann soll er um Segen für ihn bitten.“ (Ibn Maajah)

Die Formulierung von Imam Ahmad lautet: „Wenn ihr etwas gesehen habt, das euch gefällt, warum habt ihr dann nicht um Segen gefleht?“

Was den Wortlaut des Bittgebets um Segen betrifft, so sagte Al-Manaawi in seinem Buch Faydh Al-Qadeer:

„Der Ausdruck ‚Lass ihn um Segen flehen‘ legt die Empfehlung nahe, zu sagen: ‚O Allah, segne ihn und füge ihm keinen Schaden zu (Allaahumma Baarik Lahu wa la Tadhurruh)‘, und auch: ‚Was Allah will (geschieht), es gibt keine Macht außer bei Allah (Ma Shaa‘ Allah, La Quwwata Illa Billaah)!'“ [Ende des Zitats]

Al-Hafith Al-‚Iraaqi sagte in seinem Buch Tarh At-Tathreeb:

„Ibn ‚Abdul-Barr erzählte in seinem Buch At-Tamheed von den Gelehrten, dass man, wenn man Segen für eine Person sucht, sagen soll: ‚O Allah, segne ihn (Allaahumma Baarik Feehi)‘; und nach einigen von ihnen soll man sagen: ‚Gesegnet ist Allah, der Beste der Schöpfer (Tabaaraka Allaahu Ahsanu Al-Khaaliqeen).'“ [Ende des Zitats]

Der Beweis für die Verwendung des Begriffs „Ma Shaa‘ Allah“ ist der Ausspruch Allahs: {Und warum habt ihr, als ihr euren Garten betratet, nicht gesagt: ‚Was Allah gewollt hat (Ma Shaa‘ Allah); es gibt keine Macht außer bei Allah (La Quwwata Illa Billaah)‘?} (Quran 18:39)

Die Gelehrten leiteten daraus die Zulässigkeit ab, dies [was in dem Vers erwähnt wird] zu sagen, wenn eine Person sieht, was ihr gefällt.

Die Salaf (die rechtschaffenen Vorgänger) pflegten, wenn sie ihre Häuser betraten oder von ihrem Reichtum sahen, was ihnen gefiel, zu sagen: „Ma Shaa‘ Allah, La Quwwata Illa Billaah.“, sie würden den gleichen Wortlaut im Spruch Allahs (der bedeutet) verwenden: {Und warum habt ihr, als ihr euren Garten betratet, nicht gesagt: ‚Was Allah gewollt hat, ist geschehen; es gibt keine Macht außer bei Allah?‘} [Quran 18:39]

Dies wurde von Imam Maalik und seinem Shaykh Ibn Shihab, und ‚Urwah berichtet.

Al-Qurtubi berichtete diese Aussagen in At-Tafseer und As-Suyooti in Ad-Dur Al-Manthoor, und andere. Ibn Katheer, möge Allaah ihm gnädig sein, sagte in seinem Tafseer über die Interpretation dieses Verses:

„Es wäre besser für euch, wenn ihr beim Betreten eures Gartens sagen würdet: ‚Das, was Allah will (geschieht) (Ma Shaa‘ Allah)! Es gibt keine Macht außer bei Allah (La Quwwata Illa Billaah)!‘ Hier drängte und ermutigte er ihn, das zu sagen, als ob er sagen würde: „Als du deinen Garten betratst und ihn ansahst und ihn mochtest, warum hast du dann nicht Allah für die Segnungen gepriesen, die Er dir gewährt hat, und für den Reichtum und die Kinder, die Er dir gegeben hat, auf eine Weise, die Er anderen nicht gegeben hat? Warum hast du nicht gesagt: ‚Ma Shaa‘ Allah, La Quwwata Illa Billaah.‘ Einer der Salaf sagte: „Wer auch immer sich über etwas in seinen Umständen freut, über seinen Reichtum oder seine Kinder, der soll sagen: ‚Ma Shaa‘ Allah, La Quwwata Illa Billaah‘. Dies beruht auf diesem Vers.“ [Ende des Zitats]

Shaykh Ibn ‚Uthaymeen, möge Allaah ihm gnädig sein, sagte:

„Wenn eine Person etwas sieht, was ihr gefällt, und befürchtet, jemanden (oder etwas) zu beneiden oder jemanden (oder etwas) mit einem bösen Blick zu treffen, dann sollte sie sagen: ‚Ma Shaa‘ Allah, Allahs Segen und Heil auf ihm (Tabaaraka Allah)‘, damit die Person, die gesehen wird, nicht mit einem bösen Blick getroffen wird. Auch, wenn eine Person etwas sieht, das er in seinem Reichtum mag, sollte er sagen: „Ma Shaa‘ Allah, La Quwwata Illa Billaah“, damit er nicht (arrogant) stolz auf sich selbst wird und sich in diesem Reichtum, den er mag, verherrlicht. Wenn er sagt: ‚Ma Shaa‘ Allah, La Quwwata Illa Billaah‘, dann legt er die Sache in die Hände Allahs.“ (Fataawa Noorun ‚ala Ad-Darb)

Außerdem wurde in einem Hadith, dessen Überlieferungskette nicht stichhaltig ist, von Anas, möge Allaah mit ihm zufrieden sein, berichtet, dass der Prophet sallallaahu `alayhi wa sallam (möge Allaah seine Erwähnung preisen) sagte: „Wer auch immer etwas sieht, das ihm gefällt, der soll sagen: ‚Ma Shaa‘ Allah, La Quwwata Illa Billaah‘, dann wird er ihm nicht schaden.“ [Al-Bazzaar]

Für mehr Nutzen, siehe Fataawa 33932 und 21647.

Allah weiß es am besten.

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