Fatāwā

Fehler bei al-Fātiḥa im Gebet

Fehler bei al-Fātiḥa im Gebet

Fatwā-Nr.: 366616

Frage:

As-salāmu alaikum. Ich habe einen Fehler in al-Fātiḥa während des Gebets gemacht. Anstatt ʾanʿmta (beginnend mit dem Buchstaben Alif) zu sagen, sagte ich ʿanʿamta (beginnend mit dem Buchstaben ʿain) in der Āya (Vers) {ṣirāṭa llaḏīna ʾanʿamta ʿalayhim ġayri l-maġḍūbi ʿalayhim wa-lă ḍ-ḍāllīna.} (1:7). Wird dadurch die Bedeutung verfälscht, so dass mein Gebet ungültig ist, oder ist es trotzdem gültig? Möge Allāh Sie belohnen.

Antwort:

Alles vollkommene Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten. Ich bezeuge, dass es niemanden gibt, der anbetungswürdig ist, außer Allāh und dass Muḥammad, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, Sein Diener und Gesandter ist.

Das Ändern eines Buchstabens in al-Fātiḥa zu einem anderen Buchstaben macht das Gebet ungültig. An-Nawāwi, Allāh sei ihm gnädig, sagte:

„Wenn er einen Buchstaben davon (gemeint ist al-Fātiḥa) auslässt, einen verdoppelten Konsonanten (mušaddad) als einen einzelnen (muẖaffaf) ohne die Šaddah ausspricht oder einen Buchstaben durch einen anderen ersetzt, während er in der Lage ist, es richtig zu rezitieren, ist seine Rezitation (und dementsprechend sein Gebet) ungültig.“ [al-Maǧmūʿ]

Dementsprechend macht das Rezitieren des Wortes ʾanʿmta als ʿanʿamta (das Ersetzen der Hamzah durch den Buchstaben ʿain) das Gebet ungültig und verändert die Bedeutung.

Die Mālikis hingegen vertraten die Ansicht, dass, wenn der Rezitator unbeabsichtigt einen Fehler bei der Rezitation macht, sein Gebet gültig ist, egal ob der Fehler in al-Fātiḥa oder in anderen Sūra ist. Der Mālikī-Gelehrte Ad-Dusūqi, Allāh sei ihm gnädig, sagte:

„Kurz gesagt, das Urteil über die Person, die Fehler macht, die die Bedeutung verändert, ist eines der folgenden:

1. Wenn er den Fehler absichtlich gemacht hat, ist sein Gebet zusammen mit dem Gebet der Leute, die er im Gebet führt, ungültig, gemäß der Übereinstimmung der Gelehrten.

2. Wenn er den Fehler aus Vergesslichkeit gemacht hat, ist sein Gebet gemäß der einstimmigen Meinung der Gelehrten gültig.

3. Wenn er von Natur aus nicht in der Lage ist, es richtig auszusprechen und er nicht in der Lage ist, es zu lernen, dann ist das Urteil dasselbe (d.h. das Gebet ist gültig), weil er es nicht richtig aussprechen kann.

4. Wenn er unwissend ist und er ist lernfähig, dann gibt es eine Meinungsverschiedenheit bezüglich des Urteils in dieser Hinsicht, unabhängig davon, ob er lernfähig ist oder nicht, und ob er im Gebet von jemandem geleitet werden kann, der keine Fehler macht oder nicht. Die gültigste Meinung über ihn ist, dass das Gebet der Leute, die von ihm geleitet werden, gültig ist, und so auch sein Gebet mit größerem Grund.“

[Hāšiya ad-Dusūqi]

Wenn diese Zweifel an der Rezitation nur Waswāsah (Einflüsterungen) sind, dann sollte der Fragesteller sie in Zukunft außer Acht lassen und Zuflucht bei Allāh vor dem verfluchten Satan suchen; und sein Gebet ist gültig. Bitte beachten Sie die Fatwa 356302.

Allāh weiß es am besten.

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Waswās (Einflüsterungen) über die korrekte Aussprache von Buchstaben im Gebet

Fatwā-Nr.: 356302

Frage:

As-salāmu ʿalaikum. Bitte verweisen Sie mich nicht auf andere Fragen. Ich brauche etwa 10 Mal, um den Buchstaben ʿain (ع) in der Sūra al-Fātiḥa und dem Tašāhhud richtig auszusprechen, wenn ich alleine bete. Er wird oft durch ‚hamza‘ ersetzt. Soll ich es so lange wiederholen, bis ich es richtig kann, oder soll ich fortfahren?

Antwort:

Alles vollkommene Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten. Ich bezeuge, daß es keinen Anbetungswürdigen gibt außer Allāh und daß Muḥammad, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil, Sein Diener und Gesandter ist.

Dies ist eindeutig ein Fall von Waswās (Einflüsterung); daher raten wir Ihnen, solche Einflüsterungen zu ignorieren und ihnen keinerlei Beachtung zu schenken. Lesen Sie den Buchstaben einmal, und wiederholen Sie ihn nicht, egal wie sehr der Teufel Ihnen einflüstert, dass Sie ihn nicht richtig ausgesprochen haben.

Allāh weiß es am besten.

Quelle: islamweb.net

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