Was ist der Grund für das Verbot von Schweinefleisch?
Fatwā-Nr.: 49688
Frage:
Ich bin ein Araber, der in Malta lebt, und ich möchte den Grund wissen, warum Schweinefleisch verboten ist, denn meine Freunde auf der Arbeit fragen mich danach.
Antwort:
Gepriesen sei Allāh.
Das Grundprinzip für den Muslim ist, dass er das befolgt, was Allāh ihm aufträgt, und das unterlässt, was Er ihm verbietet, ob der Grund dafür nun klar ist oder nicht.
Es ist für einen Muslim nicht zulässig, irgendeine Regelung der Šarīʿa (Scharia; islamische Gesetzgebung) abzulehnen oder zu zögern, sie zu befolgen, wenn der Grund dahinter nicht klar ist. Vielmehr muss er die Urteile über ḥalāl (Erlaubt sein) und ḥarām (Verboten sein) akzeptieren, wenn sie im Text belegt sind, ob er den Grund dahinter versteht oder nicht. Allāh sagt (in der ungefähren Bedeutung):
„Es ist nicht für einen Gläubigen, Mann oder Frau, wenn Allāh und Sein Gesandter eine Angelegenheit verordnet haben, dass sie irgendeine Wahl in ihrer Entscheidung haben sollten. Und wer Allāh und Seinem Gesandten nicht gehorcht, der ist fürwahr in einen deutlichen Irrtum verfallen.“
[Qurʾān, Sūra al-Aḥzāb (die Gruppierungen) 33:36]
„Der einzige Ausspruch der Gläubigen, wenn sie zu Allāh (Seine Worte, den Qurʾān) und Seinem Gesandten gerufen werden, um zwischen ihnen zu urteilen, ist, dass sie sagen: ‚Wir hören und wir gehorchen.‘ Und solche sind die Erfolgreichen (die für immer im Paradies leben werden).“
[Qurʾān, Sūra an-Nūr (das Licht) 24:51]
Schweinefleisch ist im Islam laut dem Text des Qurʾān verboten, wo Allāh sagt (in der ungefähren Bedeutung):
„Er hat euch nur die Mayta (tote Tiere) und das Blut und das Fleisch von Schweinen verboten…“
[Qurʾān, Sūra al-Baqarah (die Kuh) 2:173]
Es ist für einen Muslim unter keinen Umständen erlaubt, es zu konsumieren, außer in Fällen der Notwendigkeit, in denen das Leben einer Person davon abhängt, es zu essen, wie z.B. im Falle einer Hungersnot, in der eine Person befürchtet, dass sie sterben wird, und sie keine andere Art von Nahrung finden kann, basierend auf dem sharʿī-Prinzip: „In Fällen der Notwendigkeit sind ḥarām Dinge erlaubt.“
Es gibt in den sharʿī-Texten keine Erwähnung eines spezifischen Grundes für das Verbot von Schweinefleisch, abgesehen von dem Vers, in dem Allāh sagt (in der ungefähren Bedeutung): „denn das ist gewiss unrein“ [Qurʾān, Sūra al-Anʿām (das Vieh) 6:145]. Das Wort riǧs (hier mit „unrein“ übersetzt) wird verwendet, um sich auf alles zu beziehen, was im Islam und gemäß der gesunden menschlichen Natur (Fiṭra) als abscheulich angesehen wird. Dieser Grund allein ist ausreichend. Und es gibt einen allgemeinen Grund, der in Bezug auf das Verbot von ḥarām-Essen und -Getränken und dergleichen gegeben wird, der auf den Grund hinter dem Verbot von Schweinefleisch hinweist. Dieser allgemeine Grund ist in dem Vers zu finden, in dem Allāh sagt (in der ungefähren Bedeutung):
„Er [d.h. der Prophet, Allāh segne ihn und gebe ihm Heil] erlaubt sie als rechtmäßig aṭ-Ṭayyibāt (d.h. alles Gute und Rechtmäßige in Bezug auf Dinge, Taten, Überzeugungen, Personen und Speisen) und verbietet sie als unrechtmäßig al-Ḫabāʾiṯ (d.h. alles Schlechte und Unrechtmäßige in Bezug auf Dinge, Taten, Überzeugungen, Personen und Speisen)“
[Qurʾān, Sūra al-Aʿrāf (die Anhöhen) 7:157]
Die allgemeine Bedeutung dieses Verses beinhaltet den Grund für das Verbot von Schweinefleisch, und es kann verstanden werden, dass es in der islamischen Sichtweise in der Liste der Dinge enthalten ist, die böse und ungesetzlich (al-Ḫabāʾiṯ) sind.
Mit al-Ḫabāʾiṯ sind hier alle Dinge gemeint, die der Gesundheit, dem Wohlstand oder der Moral eines Menschen schaden. Alles, was zu negativen Konsequenzen in einem dieser wichtigen Aspekte des Lebens eines Menschen führt, fällt unter die allgemeine Überschrift Ḫabāʾiṯ.
Wissenschaftliche und medizinische Forschungen haben auch bewiesen, dass das Schwein, neben allen anderen Tieren, als Träger von Keimen gilt, die für den menschlichen Körper schädlich sind. Alle diese schädlichen Krankheiten im Detail zu erklären, würde zu lange dauern, aber in Kürze können wir sie aufzählen als: parasitäre Krankheiten, bakterielle Krankheiten, Viren und so weiter.
Diese und andere schädliche Wirkungen zeigen, dass der weise Gesetzgeber (Allāh) Schweinefleisch nur aus einem Grund verboten hat, nämlich um Leben und Gesundheit zu bewahren, die zu den fünf Grundbedürfnissen gehören, die durch die Šarīʿa geschützt werden.
Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 751.
In der Antwort auf die Frage Nr. 26792 finden Sie wichtige Details zu den Regelungen über den Gottesdienst und Regelungen, für die die Gründe klar sind.
Und Allāh weiß es am besten.